intern:bs:schwerbehindertenausweise

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Den Schwerbehindertenausweis benötigt man, um die Rechte als schwerbehinderter Mensch zu belegen. Er dient dazu, den für schwerbehinderte Menschen geschaffenen Nachteilsausgleich in Anspruch nehmen zu können. Seine Funktion ist es nicht, behinderte Menschen zu stigmatisieren.

Viele Tipps rund um den Ausweis und wie man ihn beantragt, gibts hier im Video:


Bei einer Seheinschränkung, sei es eine Sehbehinderung oder gar Blindheit, wird in erster Linie der Grad der Behinderung (GdB) anhand der Sehschärfe beider Augen bestimmt.

Hierzu kann anhand der nachfolgenden GdB-Visus-Tabelle der zu vergebene Einzelwert des GdB abgelesen werden. Weiterhin werden weitere Faktoren, wie z.B. Einschränkungen durch Doppelbilder, Einschränkungen des Gesichtsfelds und Blendempfindlichkeit berücksichtigt.

Bildquelle: amd-netz.de

Der Nachweis einer schweren Behinderung ist auch ohne Merkzeichen eine wertvolle Hilfe im Alltag. So bieten viele Institutionen Preisnachlässe, günstigere Eintrittsgelder oder andere Vergünstigungen für behinderte Menschen.

Nicht bei allen Sehbehinderungen wird ein GdB von 50 und damit den Schwerbehindertenstatus erreicht. Dann bekommt man nur einen Bescheid vom Versorgungsamt. Bei einem GdB von 30 oder 40 kann man bei Bedarf einer Schwerbehinderung gleichgestellt werden. Damit stehen einem vor allem in der Ausbildung und im Beruf dann ein besonderer Kündigungsschutz und zb Hilfmittel zu.

Lkr Ravensburg

Bodenseekreis

Lkr Biberach

Alb-Donau-Kreis

Lkr Sigmaringen

Lkr Konstanz

Bei der Beantragung empfehlen wir, statt des Berichtes des wohnortnahen Augenarztes einen aussagekräftigen Bericht einer Uniklinik beizulegen. Über unsere Beratungsstelle können hierfür auch Termine in der Sehbehindertenambulanz der Uniklinik Tübingen organisiert werden. Sprechen Sie uns einfach an.


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  • Zuletzt geändert: 10.03.2022 11:12
  • von Daniela Bosch